Umkomplizierter, zuverlässiger und sicherer Fahrdienst
Beförderung von in der Mobilität eingeschränkten Menschen
Ihr zuverlässiger Kranken-, Behinderten- und Mietwagenfahrdienst KFD Ostseeküste bringt Sie stets zuverlässig und sicher an Ihr Ziel. Unser Fahrdienst befördert Menschen fachgerecht & mit größter Sorgfalt, ob Sie sitzen, liegen, oder im Tragestuhl oder im Rollstuhl befördert werden müssen. Wir sind für Sie vor Ort erreichbar und bieten Ihnen auch Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten. Lassen Sie sich von uns bei der Klärung der Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft oder anderen Kostenträgern unterstützen. Sie werden hierzu umfassend beraten. Unser Fahrdienst bringt Sie kostengünstig, sicher und zuverlässig zum Arzt, ins Krankenhaus, ins Pflegeheim, zur Dialyse, nach Hause oder wohin auch immer Sie wollen. Sie werden von erfahrenem, qualifiziertem und freundlichem Personal begleitet ( bis in die Wohnung, die Arztpraxis, etc.) & eben nicht an der Haustür ausgekehrt. Haben Sie eine Begleitperson Ihres Vertrauens dabei, ist diese uns herzlich Willkommen & fährt selbstverständlich gratis mit.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung nach Krankentransport & Behindertenfahrdienst/Krankenfahrdienst.
Brauchen Sie sofortige medizinische Hilfe, rufen Sie bitte die: 112 an !
Brauchen Sie während der Fahrt medizinisch geschultes Personal ( qualifizierter Krankentransport) z.B. zur Überwachung Ihrer
Vitalwerte oder haben Sie einen multiresistenten Keim ( z.B. MRSA) wenden Sie sich
bitte an Ihren Arzt Ihres Vertrauens, dieser wird Ihnen sicher einen Krankentransport empfehlen können.
Für alle anderen Fälle sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter:
Leitstelle Rügen: | 03838 / 40 40 40 |
Leitstelle Stralsund: | 03831 / 66 600 77 |
Leitstelle Rügen: | 03838 / 40 40 40 |
Leitstelle Stralsund: | 03831 / 66 600 77 |
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Alltag ein wenig angenehmer zu machen. Hierfür stehen uns u. a. moderne Behindertentransportwagen (BTW) zur Verfügung. Aber schauen Sie selbst ! Ein kleiner Einblick in unsere Arbeit ! (bitte rechts das Video anklicken)
Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören auch Fahrkosten im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Leistungen (§ 60 - SGB V), somit auch Fahrkosten mit einem Krankenfahrdienst. Fahrten zur ambulanten Behandlung bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind:
bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch ohne dass eine stationäre Behandlung erfolgt
bei Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendigen Krankentransportwagen
bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung
bei Leistungen, die stationär erbracht werden ( z.B. Krankenhauseinweisung oder Entlassung )
bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird
bei Fahrten zur medizinischen Rehabilitation (REHA)
Auch bei Fahrkosten gilt die allgemeine Zuzahlungsregelung, d. h. die Versicherten haben grundsätzlich für jede Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro und nicht mehr als die tatsächlichen Fahrkosten, zu zahlen (Alle Angaben ohne Gewähr).
Auf Wunsch beraten wir Sie persönlich und ausführlich zum Thema Fahrkosten.
Wir haben Verträge mit fast allen Krankenkassen und rechnen die Fahrten direkt
mittels Transportschein *, welchen Sie von Ihrem Arzt erhalten, ab.
Haben Sie keinen so g. Transportschein ( *Verordnung einer Krankenbeförderung), handelt es
sich meist um eine Fahrt, die von der Krankenkasse nicht übernommen wird. Unsere Leitstelle
wird Ihnen auf Nachfrage ein individuelles und kostengünstiges Angebot unterbreiten.
Fahrten zur ambulanten Behandlung bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zu der Frage des Erfordernisses einer vorherigen Genehmigung darüber hinaus vereinbart, dass bei nicht planbaren, "akut" notwendig werdenden Krankentransporten zur ambulanten Behandlung und Krankenfahrten mit einem Taxi/Mietwagen die erforderliche Genehmigung im Einzelfall auch nachträglich eingeholt werden kann.
Nach den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen sind Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnungsfähig bei Dialysebehandlung, onkologischer Strahlentherapie oder onkologischer Chemotherapie sowie sonstigen Serienbehandlungen mit hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum.
Fahrten zur ambulanten Behandlung können auch für schwer in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten übernommen werden, wenn diese einen
Mit dem Krankenfahrdienst (KFD) Ostseeküste GmbH werden unsere Kunden seit Mai 2012 zuverlässig und sicher an Ihr Ziel befördert. Unsere gut geschulten und hilfsbereiten Mitarbeiter transportieren Sie in unseren komfortablen Fahrzeugen zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Dialyse, in die Reha, ... und auch wieder zurück. Für uns ist ein freundlicher Service ebenso selbstverständlich wie eine unkomplizierte, zuverlässige und sichere Beförderung von Patienten jeglicher Art. Neben unserem Krankenfahrdienst betreiben wir auf Rügen auch einen ambulanten Pflegedienst , über welchen Sie sich unter www.pflegedienst-ruegen.de näher informieren können. Wir freuen uns auf Sie!
Krankenfahrdienst (KFD) Ostseeküste GmbH
Ladestraße 1
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: 03838 2079693 03838 2079693